Das Umweltinformationsgesetz im Wald: Nur ein zahnloser Tiger?

11. Oktober 2012 · von Gesche Jürgens

Vor knapp einem Jahr fragte Greenpeace bei drei Bundesländern nach, wie es um den Zustand und den Schutz der alten Buchen- und Laubwälder in öffentlichem Besitz bestellt ist. Denn obwohl die Bundesregierung schon 2007 in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) beschlossen hat, zehn Prozent der öffentlichen Wälder zu schützen, ist von einer Umsetzung dieses Ziels noch nicht viel zu bemerken.

Hier sind besonders die Bundesländer als größte öffentliche Waldbesitzer gefragt. Doch vor allem waldreiche Länder wie Bayern, Hessen und Niedersachsen weigern sich, die Vorgaben der NBS zu unterstützen. Daher ging die erste Anfrage, bei der sich Greenpeace auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) berief, unter anderem auch genau an die Landesforsten dieser drei Länder. Ohne entsprechende Informationen zur Lage sowie zur Planung für die Wälder kann nicht beurteilt werden, ob und wie die Bundesländer ihrer internationalen Verpflichtung zum Schutz unserer heimischen Ökosysteme nachkommen.

Wozu ein Umweltinformationsgesetz?

Das UIG wurde zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2003/4/EG erlassen. Die besagt, dass “der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen […] dazu bei[tragen], das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern.”

Grundlage für die europäische Richtlinie ist die Aarhus-Konvention, die auch Deutschland 2007 ratifizierte. Das Bundesumweltministerium schreibt dazu: “Wirksamer Umweltschutz bedarf der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. […] Grundvoraussetzung für eine solche aktive Rolle ist, dass jede und jeder Möglichkeiten hat, sich über die Umwelt zu informieren und sich in Entscheidungsprozesse einzubringen.”

Seit der ersten Anfrage haben wir den Fragenkatalog noch etwas erweitert und mittlerweile auch bei fast allen Bundesländern die folgenden Informationen beantragt:

  • Den aktuellen Stand der digitalen Bestandskarten im Maßstab 1:10.000 oder vergleichbar der alten Buchen- und Laubwaldbestände über 140 Jahre für die Forstämter und deren Reviere des Staatswalds
  • Eine Liste der Einzelbestände der alten Buchen- und Laubwaldbestände über 140 Jahre für die Forstämter und deren Reviere des Staatswalds in obig genannten Handlungsräumen mit den derzeitigen und geplanten forstlichen Maßnahmen, dem derzeitigen und geplanten Holzvorrat sowie deren rechtliche Absicherung bzw. dem Schutzstatus.
  • Pflanzungsumfang von Douglasie und Roteiche in ‚Bäumen pro Hektar’ und Pflanzfläche in ‚Hektar gesamt’ im Staatswald unter Buchen- und Eichenbeständen generell sowie in denen über 140 Jahre
  • Digitale Bestandskarten (Maßstab 1:10.000 oder vergleichbar) der mit Douglasie und Roteiche bepflanzten Bestände
  • Einzelne Grundsätze, Verordnungen und Anweisungen zur Pflanzung von Douglasie und Roteiche im Staatswald sowie derer im Kommunal- und Privatwald
  • Verordnungen und Richtlinien zur Beschränkung bzw. zum Verbot der Vollbaumnutzung in den Staatswäldern sowie der Umfang der Vollbaumnutzung in Kubikmeter Derbholz und Nicht-Derbholz für die Jahre 2009-2011
  • Die sortimentsweise Aufstellung des vermarkteten Buchen-, Eichen- und Laubholzes inkl. des Brennholzes, unterteilt für die Jahre 2009-2011
  • Export-Anteile des Holzeinschlags, genaue Aufschlüsselung nach Baumarten, unterteilt für die Jahre 2009-2011
  • Beschränkungen bei der Nutzung des Brennholzes durch Gesetze, Verordnungen oder interne Anweisungen für alle Baumarten
  • Regelungen zur Förderung der Kaskadennutzung
  • Alle im Staatswald kartierten Biotoptypen mit Lage und Größe der Flächen, vorzugsweise in digitaler Form
  • Alle Managementpläne für die FFH-Gebiete, sofern noch in Bearbeitung bitten wir um den derzeitigen Stand der Managementpläne und den Zeitpunkt der geplanten Fertigstellung
  • Plant der Landesbetrieb / planen die Landesforsten die FSC-Zertifizierung in denen von ihnen bewirtschafteten Wäldern auszuweiten? Wenn ja, in welchem Umfang und Zeitraum?

Nachdem zunächst von den größeren Waldländern Bayern, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz und anschließend von Thüringen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Informationen angefragt wurden, dehnte Greenpeace im August 2012 die Anfrage auch auf die restlichen Flächenbundesländer aus.

Bürgerwald als Geheimsache….

Bayern, Hessen und Niedersachsen verweigerten die Auskunft über die zentralen Punkte der Anfrage komplett: wir bekamen keine Informationen zu der Lage, der Planung und der rechtlichen Absicherung der ältesten Wälder. Begründung: die Daten unterlägen dem Geschäftsgeheimnis und könnten daher nicht öffentlich gemacht werden. Absurd, wenn man bedenkt, dass es sich um den Wald aller Bürgerinnen und Bürger handelt, der zudem laut Bundesverfassungsgericht primär dem Gemeinwohl und nicht dem der wirtschaftlichen Rendite unterworfen ist.

Gegen die Landesforsten aller drei Länder laufen mittlerweilen Klagen. Nun müssen die Gerichte klären, ob die Daten dem Umweltinformationsgesetz unterliegen oder nicht. Auch der BUND Niedersachsen klagt gegen die Niedersächsischen Landesforsten, um Zugang zu Informationen und Beteiligung beim Umgang mit FFH-Gebieten zu erwirken.

…oder als öffentliches Gemeingut

Andere Bundesländer urteilen scheinbar anders über die Situation. Umfangreiche und aussagekräftige Datenlieferungen erhielt Greenpeace bereits von Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Auch Thüringen hat Daten geliefert. Dort haken wir hinsichtlich einiger Punkte heute noch einmal nach. Auch Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland haben Datenlieferungen zugesagt. Schleswig-Holstein hat derzeit zwar erste Daten geliefert, die Qualität der Daten lässt allerdings nicht darauf schließen, dass man uns damit wirklich unterstützen wollte. Baden-Württemberg hat prinzipiell ebenfalls Daten zugesagt, dort zieht sich der Prozess allerdings schon seit Monaten. Das sich ausgerechnet das einzige Bundesland mit einer grün-roten Regierung so lange bitten lässt… schade.

Update, 23.10.2012: Die Landesforsten Schleswig-Holstein haben mittlerweile noch weitere, ausführlichere Daten geliefert. Auch wurde Greenpeace zugesichert, die Vielzahl der Karten, die zuvor als pdfs übermittelt wurden, in einem Format zu liefern, das mit GIS-Software einfach verarbeitet werden kann.

Die individuellen Anfragen für die einzelnen Bundesländer stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Kommentare

  • Johanna

    Vor der “segensreichen” Forstreform in Bayern hätte die Anfrage einer gewählten Voksvertreterin bzw eines Abgeordneten genügt, um diese Daten zu bekommen. Nun aber kann sich GP selbst zur Volksvertretung ernennen. Na ja. Politik ist und bleibt ein Kabarett. Die bayerische Staatskanzlei kann sich selber zu dem Blödsinn gratulieren.

    26.10.2012 um 12:49 Uhr · Antworten

  • Peter Otte

    Brachialer Holzeinschlag in der Brut- und Setzzeit

    Hallo, liebe Freunde,

    ja, es ist schon ein Skandal, was da bei uns in Niedersachsen abläuft.

    Es wiederholt sich jedes Jahr von Neuem hier im Staatsforst in Jesteburg (21266, Klecker Wald): Ein riesiges, tonnenschweres Fällmonster rückt an und macht sich über die dicken, alten Bäume her. Dabei werden Schonungen niedergewalzt, wenn dort einige dieser Bäume stehen.
    Wenn wir Hundebesitzer gut und brav unsere Vierbeiner an der Leine führen, um die Tiere während der Brut und Setzzeit nicht zu stören, läuft diese Rücksichtslosigkeit der Landesregierung ab.

    Dabei ist es ja nicht ausschliesslich diese Zeit, die zur Empörung führt, wie Ihr wisst. Die Böden werden in einem Masse verdichtet, dass die im Boden siedelnden Mikroorganismen in Not geraten. Das bedeutet für die darauf angewiesenen Bäume zusätzlicher Stress, den sie durch Klimawandetl und Umweltverschmutzung ohnehin schon haben.

    Den Förster auf die Brut- und Setzzeit angesprochen, meinte, sie hätten Aufträge aus Südvietnam…aus dem Holz werden Spielzeuge gefertigt, die dann zu uns zurückkämen. Das ist nun ein Beamter in Lindemanns Diensten uind wagt es, besorgte Bürger zu “verscheissern”. Was sagte Herr Minister Lindemann? Die Bürger müssten mit ins Boot geholt werden…….in Welchem Theater leben wir eigentlich?

    Enschuldigt bitte, Ihr kennt und wisst das alles selber, aber als engagierter Naturschützer wollte ich Euch das mal so von einem Bürger berichten, der mit ins Boot geholt werden soll von Herrn Lindemann.

    Liebe Grüsse

    Peter Otte

    15.11.2012 um 18:21 Uhr · Antworten

  • Waldschrat

    Eiber Peter Otte,
    lass doch die Förster ihre Arbeit machen.
    Und freu Dich wenn diese noch Humor haben.
    Ich finde die Antwort SAUGUT!!!!
    Denn auf solch Mumpitz wie:
    Das bedeutet für die darauf angewiesenen Bäume zusätzlicher Stress, den sie durch Klimawandetl und Umweltverschmutzung ohnehin schon haben.
    Wie kann man soetwas im Ernst schreiben und dann gegen den Waldumbau sein?
    Wamm ist den Deine Brut und Setzzeit?
    Ich finde es toll, wenn die Förster den Humor nicht verlieren.

    @Gesche Würgens
    Seid doch mal ehrlich.
    Ihr wollt doch nur genau wissen welche Bäume demnächst gefällt werden um
    schwachsinnige Zeichen dranzukleben.
    Bit Sprühdosen durch den Wals zu laufen, ist auch Sachbeschädigung.
    @Johanna
    Was ich nicht verstehe, sollen die Forsten doch die Kosten in Rechnung stellen, die die Anfragen erzeugen. Dann hast Du einige interessante Jobs mehr.
    Die Frage von GP lautet doch:
    Welchen Baum schneidet Ihr als nächsten um und wann.
    Schade, daß sich sovile Dumme finden, die sich vor den GP Karren spannen lassen.
    Wo liegt das berechtigte Interesse von GP an den Daten?
    Was wollen die damit? Zu zeigen wo die alten Buchen sind?
    Alberner Schwachsinn.

    16.11.2012 um 12:29 Uhr · Antworten

  • Johanna

    Mit der Sprühdosenaktion ist die Klage nach dem Unweltinformationsgesetz wohl gelaufen. GP ist den eigenen Rechtsanwälten in den Rücken gefallen und hat der BaySF im Nachhinein eine wunderbare Rechtfertigung für ihre zunächst politisch sehr unkluge Nicht-Informationspolitik geliefert.

    16.11.2012 um 12:46 Uhr · Antworten

  • Waldschrat

    @Johanna
    Ich hätte GP auch alles gegeben, notfalls jemanden eingestellt und abgerechnet.
    Gp will aber eigentlich nur die Einschlagpläne der nächsten Zeit.
    Das wäre aber zu durchsichtig. Also macht man von Seiten GP viel Tam Tam und Getue um Vermessungen Karten und so.
    Das sich juristisch etwas ändert glaube ich nicht.

    16.11.2012 um 13:23 Uhr · Antworten

  • Waldschrat

    Man staune:

    Ohne entsprechende Informationen zur Lage sowie zur Planung für die Wälder kann nicht beurteilt werden, ob und wie die Bundesländer ihrer internationalen Verpflichtung zum Schutz unserer heimischen Ökosysteme nachkommen.

    Meine Rede: GP hat keine Ahnung vom Wald und kann die Lage eigentlich gar nicht beurteile.Das sage ich ja chon die ganze Zeit.

    16.11.2012 um 14:41 Uhr · Antworten

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