Seit 2008 war der Anbau des Gen-Maises Mon810 in Frankreich verboten. Schon damals hatte Monsanto Klage gegen das Verbot eingereicht, drei Jahre später fiel nun eine Entscheidung. Das höchste französische Gericht annullierte am Montag das nationale Anbauverbot für den Gen-Mais.
Das Gericht folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Anfang September. Der EuGH hatte Frankreich formale Fehler vorgeworfen. So war die EU-Kommission nicht rechtzeitig über die Maßnahme informiert und das Verbot auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt worden. Das französische Gericht bemängelte darüber hinaus nun aber auch die Begründung des Verbotes mit Risiken für Umwelt und Gesundheit.
Sollte es nicht gelingen, ein neues Anbauverbot zu erwirken, könnte es 2012 somit zu einem erneuten Anbau von Mon810 in Frankreich kommen. Politik und Öffentlichkeit stehen der Agro-Gentechnik allerdings auch in unserem Nachbarland ablehnend gegenüber. In ersten Reaktionen kündigten die Offiziellen an, alle Register zu ziehen, um den Anbau von Mon810 zu verhindern. Ausreichend Gründe gegen den Anbau gibt es jedenfalls, problematisch ist deren Bewertung durch Gerichte. Die Berufung auf das Vorsorgeprinzip reicht den Gerichten zurzeit kaum, und auch Studien über schädliche Effekte von Gen-Pflanzen auf sogenannte Nicht-Ziel-Organismen wie Wasserflöhe oder Marienkäfer werden von Juristen unterschiedlich eingeschätzt. Letztere dienen übrigens der Begründung des deutschen Anbauverbotes für Mon810, das seit 2009 Gültigkeit hat und im Unterschied zur französischen Variante auf einer anderen Basis fußt. Für Deutschland dürfte daher kein Risiko bestehen, den unerwünschten Mais doch wieder legalisieren zu müssen. Wenngleich Mon810 streng genommen im Moment ohnehin mehr geduldet als gewollt ist: 2007 ist die Anbauzulassung ausgelaufen, das Verfahren zur Wiederzulassung läuft schleppend. Mon810 darf also trotz abgelaufener Anbauzulassung weiter in der EU angebaut werden – basierend auf Daten von 1997. Seither sind eine Vielzahl neuer Erkenntnisse hinzugekommen, Sicherheitslücken und Risiken benannt worden. In der Konsequenz haben sich neben Frankreich nicht nur Deutschland, sondern auch Österreich, Ungarn, Griechenland und Luxemburg für Anbauverbote entschieden. Es ist daher kaum einzusehen, warum Frankreich den Anbau erlauben sollte.
Die Unsicherheiten und Probleme zeigen deutlich: es wäre dringend angebracht, nationale Anbauverbote grundsätzlich neu zu regeln. Das europäische Parlament hat hier einem progressiven Gesetzesentwurf längst zugestimmt, ob dieser aber je geltendes Recht wird, steht in den Sternen. Die Möglichkeiten Anbauverbote zu begründen würden demnach erweitert, z.B. um regionale Unterschiede und sozioökonomische Effekte. Zudem würde das Verfahren auf eine neue Basis gestellt, die in Hinsicht auf internationale Handelsabkommen Rechtssicherheit böte. Basierend auf der Annahme, die Sicherheitsbewertung von Gen-Pflanzen würde alle verfügbaren Studien hinreichend berücksichtigen, zählen zurzeit nur neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Risiken und Gefahren. Dies reicht offensichtlich nicht aus – zu sorglos urteilen die zuständigen Behörden und zu groß sind die Unterschiede in den EU-Mitgliedsstaaten. Für Frankreich sollte es dennoch möglich sein, Risiken zu benennen und Verfahrensfehler zu vermeiden und damit das Anbauverbot für Mon810 wirksam zu erneuern.












