Bundesumweltminister Norbert Röttgen trifft sich heute mit den Chefs der Bundesländer zur dritten Runde im Ringen um einen Neustart bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Zwar kursieren Entwürfe für ein neues Standortauswahlgesetz, doch die Beratungen finden hinter verschlossenen Türen statt: Die von Norbert Röttgen versprochene „maximale Transparenz“ gilt offenbar (noch) nicht.
Zwischen den Politikern aller Parteien herrscht eine gefährliche Einigkeit: Wenn es nach ihnen geht, bliebe Gorleben auch in einem neuen Suchverfahren im Topf der möglichen Endlagerstandorte. Die Begründungen dafür klingen erst einmal einleuchtend: „Weiße Landkarte“, was für alle anderen Standorte gilt, müsse auch für Gorleben gelten. Ein Ausschluss von Gorleben vorab gefährde die ganze Standortsuche, weil andere Standorte dann diese angebliche Vorfestlegung vor Gericht beklagen und so den ganzen Suchprozess zu Fall bringen könnten.
Bei genauerer Betrachtung ist jedoch genau das Gegenteil der Fall: Der Streit um Gorleben kontaminiert jede einzelne Frage und verhindert eine wirklich ergebnisoffene Endlagerdiskussion. Der Salzstock Gorleben und seine bekannten geologischen Mängel (von Gas- und Wasservorkommen bis hin zum nicht vorhandenen wasserdichten Deckgebirge) bilden die Frontlinie, entlang der die Streithähne diskutieren. Natürlich nicht offen. Sondern versteckt.
Der Hamburger Atomrechtsexperte Dr. Ulrich Wollenteit erklärt in einem Rechtsgutachten für Greenpeace: Schon bei der Aufstellung der ersten Sicherheits- und Ausschlusskriterien für ein späteres Endlager „wird faktisch immer auch zugleich über die Eignung oder Nichteignung von Gorleben entschieden.“ Gorleben-Befürworter und –Gegner wissen ganz genau, welche Formulierungen den Standort noch im Rennen oder eben ausscheiden lassen. Mit der Suche nach einem „bestmöglichen“ Standort und den „höchstmöglichen“ Sicherheitskriterien hat dieses politische Geschacher nichts zu tun.
Die Kontamination des Verfahrens gilt auch für Streitpunkte, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Gorleben haben. Etwa die Rückholbarkeit des Mülls: Eine aus Sicht der Gorleben-Befürworter „falsche“, aber vielleicht sicherheitstechnisch gebotene Formulierung im Gesetz, dass der Atommüll nach den katastrophalen Erfahrungen im Salzstock Asse über einen längeren Zeitraum rückholbar gelagert werden müsse, würde gleichzeitig die spätere Wahl des Salzstocks Gorleben unmöglich machen.
Oder: Entsprechend einer neuen EU-Richtlinie soll mit dem neuen Endlagersuchgesetz eine Trennung zwischen Betreiber, Fachaufsicht und Genehmigungsbehörde hergestellt werden. Hinter dem auf den ersten Blick lobenswerten Ansatz steht der politische Versuch, das zumindest Gorleben-kritische Bundesamt für Strahlenschutz und seinen Präsidenten Wolfram König zu entmachten. Zugunsten eines neuen Bundesinstituts, dessen Machtfülle als weisungsunabhängige Behörde ohne demokratische Kontrolle die des BfS bei weitem übersteigen würde. Verfasser und Verantwortlicher für die Einhaltung der Prüfkriterien: Das neue Bundesinstitut. Und der Betreiber des Endlagers wäre keine Fachbehörde wie das BfS mehr, sondern der so genannte Vorhabenträger könnte auch eine Privatfirma sein. Dann würden wirtschaftliche Interessen das Verfahren dominieren – und in Gorleben sind ja schließlich schon 1,6 Milliarden verbuddelt worden.
Das Denken der (Gorleben-)Vergangenheit beherrscht den Gesetzentwurf. So soll die Zahl der zu erkundenden Standorte von vornherein per Gesetz begrenzt werden. Müsste nach gesundem Menschenverstand nicht stattdessen eine Mindestanzahl an Erkundungsstandorten vorgeschrieben werden, um einen möglichst aussagekräftige Vergleichsbasis für eine Standortentscheidung zu erreichen?
Doch die Experten von heute, wie der Autor der Gesetzentwürfe im BMU und ehemalige E.on-Justitiar Gerald Hennenhöfer, sind die Experten der Vergangenheit. Sie sind die Mannschaft auf einem schwerfälligen Tanker, der seit 35 Jahren nur einen Kurs kennt: Gorleben. Es ist politisch naiv zu glauben, dass lediglich ein paar schöne Worte von Öffentlichkeitsbeteiligung und Standortvergleich den Tanker von diesem Kurs abbringen könnten. Dabei wäre der Gesetzgeber durchaus in der Lage, einen neuen Kurs einzuschlagen, wie das erwähnte Greenpeace-Gutachten beweist. Allein: Der politische Wille fehlt.
Schon einmal hat die politische Entscheidung zu Ungunsten des Salzstocks Gorleben das gesamte Endlagersuchverfahren kontaminiert und schließlich zu Fall gebracht. Die Bundesregierung ging noch mindestens bis 1981 davon aus, dass bei der Endlagersuche mehrere Standorte untersucht werden müssten. Niedersachsen hatte jedoch 1977 nur den Standort Gorleben dazu freigegeben. Aus purem Zeitdruck rückte man 1983 von der vergleichenden Standortsuche ab. In einer beispiellosen Manipulationsgeschichte werden mit den Jahren vorgefundene Mängel des Salzstocks angepasst.
Röttgens „Neuanfang“ soll eine Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleisten, nachdem das Bundesinstitut die Grundlagen „per Dekret“ bereits festgelegt hat: tiefengeologische Lagerung, nicht rückholbar, nicht einmal die Festschreibung der Untersuchung verschiedener Wirtsgesteine findet sich in den Gesetzentwürfen. Wer die Gesellschaft schon bei der Beantwortung dieser grundlegenden Fragen nicht mitnimmt, der kann nicht auf eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für eine neue Endlagersuche hoffen. Ein Parteienkonsens ist noch lange kein gesellschaftlicher Konsens.
Die erste Aufgabe der Bund-Länder-Kommission muss es sein, den gesellschaftlichen Dialog darüber, wie wir mit den gefährlichsten Abfällen, die die Menschheit je hervorgebracht hat, umgehen wollen, zu organisieren. Wir brauchen einen echten Neubeginn bei der Endlagersuche: mit neuen Experten, unter Beteiligung der Öffentlichkeit – ab sofort und in jeder Phase – und mit nur einem einzigen Kurs: auf den bestmöglichen Standort in der Bundesrepublik zu.













